AGBs von BuchholzMedia Inh. René Weissinger e.K.
1. Vertragliche Grundlagen
1.1 Geltung. Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten für die Erbringung sämtlicher
Leistungen der BuchholzMedia Inh. René Weissinger e.K. (nachfolgend "BuchholzMedia" bzw. "wir"
genannt) gegenüber dem Kunden. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist, gelten
Bedingungen des Kunden nicht. Diese Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Sie gelten auch für
alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert
vereinbart werden. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs.1 BGB.
Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht
gesondert widersprechen.
1.2 Vertragsgrundlage und Schriftform. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns
und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag einschließlich dieser
Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragspartnern zum
Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Abreden vor Abschluss des Vertrages werden
durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass
sie verbindlich fortgelten sollen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach
Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen,
Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3 Elektronische Übermittlung. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax. Die
Übermittlung per E-Mail genügt nur dann, wenn wir gegenüber dem Kunden ausdrücklich eine
bestimmte E-Mailadresse als Kontaktadresse benannt haben. Bei elektronischer Übermittlung einer
Bestellung wird die Regelung des § 312 e Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BGB (Pflichten im elektronischen
Verkehr) ausgeschlossen. Wir sind nicht verpflichtet, den Zugang der Bestellung auf elektronischem
Wege zu bestätigen. Eingehende E-Mails, die uns an Werktagen nach 16:00 Uhr zugehen, gelten als
am nächsten Werktag zugegangen, es sei denn, es wird ein früherer Abruf nachgewiesen.
2. Angebot und Leistungsgegenstand
2.1 Bindung an Angebote. Alle Angebote von BuchholzMedia sind freibleibend und unverbindlich,
sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bestellungen oder Aufträge können
wir innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang durch Auftragsbestätigung annehmen. Für den Inhalt
des Liefervertrages ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
2.2 Korrekturabzüge. Auf Wunsch des Kunden erstellt BuchholzMedia Korrekturabzüge, die
gesondert berechnet werden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
2.3 Leistungsbeschreibungen. Angaben zum Vertragsgegenstand (z.B. Maße, Belastbarkeit,
Einsatzgebiet und sonstige Daten) gelten im Rahmen üblicher Qualitätsschwankungen, soweit diese
Angaben nicht als verbindlich vereinbart sind. Eine Garantie, insbesondere hinsichtlich
Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit der Ware, gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir
schriftlich eine derartige Eigenschaft als "garantiert" bezeichnet haben.
2.4 Beistellungen. Der Kunde hat jegliches Material, z.B. Datenträger und Dokumente, die er an uns
übersendet, eindeutig zu kennzeichnen und mit seinem Namen und seiner Anschrift zu versehen. Die
Lieferung erfolgt auf Risiko des Kunden und frei Haus an uns. Der Kunde wird selbst
Sicherheitskopien anfertigen bzw. vorhalten. Soweit wir keine ausdrückliche Pflicht zur
Datensicherung, Archivierung oder Datenherausgabe übernommen haben, sind wir berechtigt, ohne
weitere Ankündigung gegenüber dem Kunden, jegliches Material, das in Verbindung mit einem
Auftrag steht und für eine Ausgabe, d.h. für eine Umwandlung in visualisierter Form, gedacht ist, 2
Wochen nach Ablieferung zu löschen. Daten, die im Rahmen eines Auftrages bearbeitet wurden,
dürfen 1 Monat nach Auslieferung gelöscht werden.
2.5 Freigaben. Der Kunde ist verpflichtet, Vorgaben und (Teil-)Leistungen vor der Produktion
freizugeben. BuchholzMedia wird dem Kunden die freizugebenen Entwürfe, Designs, Muster und
sonstigen Leistungen elektronisch zur Verfügung stellen. Der Kunde ist für die korrekte Darstellung
zur Freigabe verantwortlich, d.h. insbesondere für Hard- und Software. Auf Wunsch des Kunden
werden wir gerne die erforderlichen Parameter für die Darstellung spezifizieren. Gegen
Kostenerstattung gemäß Preisliste stellen wir gerne auch einen farbverbindlichen Proof oder ein
Stand- bzw. Layoutproof zur Verfügung. Auf Ziffer 4.1 und 6.3 wird hingewiesen.
2.6 Schutzrechte. BuchholzMedia behält sich an allen Entwürfen und sonstigen Unterlagen die
Eigentums- und Urheberrechte vor. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches
Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck (Auflage; Adressatenkreis,
Verwendungszeitraum). Feindaten bzw. offene Daten oder Druckdaten, sowie die entsprechenden
Nutzungsrechte für über den Vertragszweck hinausgehende Nutzungen kann der Kunde gegen
entsprechende gesonderte Verfügung nach Preisliste erhalten. Der Kunde hat ohne gesonderte
Aufforderung diese Unterlagen vollständig an uns zurückzugeben, wenn ein Vertrag nicht zustande
kommt.
2.7 Prüfpflichten. BuchholzMedia wird die Lieferungen der Vorlieferanten auf offensichtliche
Beschaffenheitsmängel untersuchen, wie z.B. Transportschäden. Soweit keine anderslautenden
Qualitätssicherungspflichten ausdrücklich vereinbart wurden, sind wir nicht verpflichtet, die
Lieferungen unserer Vorlieferanten auf Qualität oder andere Mängel zu prüfen.
2.8 Beschaffungspflichten. Die Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten
Sache alleine enthält nicht die Übernahme eines Beschaffungsrisikos. Soweit nicht anders
ausdrücklich vertraglich oder rahmenvertraglich bestimmt, übernehmen wir keine
Beschaffungsverpflichtungen, welche über den konkreten Vertrag hinausgehen, d.h. insbesondere
keine Pflichten zur Beschaffung identischer Leistungsgegenstände im Rahmen weiterer Lieferungen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preisgrundlage. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise "ab Werk" (EXW, Incoterm
2010), ausschließlich Verpackung; diese kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Die im Preis
nicht eingeschlossene Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung
gesondert ausgewiesen. Transport- oder Entsorgungskosten für Verpackung hat der Kunde zu tragen.
3.2 Fälligkeit. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Kaufpreis sofort fällig. Ausstehende
Beträge sind ab dem 30. Tag gem. § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen; die Geltendmachung weiterer
Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
3.3 Einreden. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als dies in angemessenem Umfang zum Gegenanspruch
erfolgt, und nur soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.4 Preisanpassung: Wir sind berechtigt, die Preise einseitig angemessen (§ 315 BGB) im Falle der
Erhöhung von Materialbeschaffungs- oder Produktionskosten, Steuern, Lohn- und Lohnnebenkosten
sowie Energiekosten und Transportkosten zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und
Lieferung mehr als zwei Monate liegen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen,
soweit die Kostensteigerung bei den genannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen
der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung für die Lieferung aufgehoben wird.
3.5 Leistungssicherung. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur
gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach
Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden
wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von
uns durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen
Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
4. Lieferung
4.1 Lieferfristen. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gelten genannte Liefer- und
Leistungszeiten unverbindlich. Vereinbarte Fristen beginnen ab Datum der Auftragsbestätigung;
jedoch nicht, bevor alle relevanten technischen Fragen geklärt sind und vom Kunden zu beschaffende
Unterlagen (z.B. Muster, Layouts und Vorlagen) bzw. Erklärungen (z.B. Genehmigungen, Freigaben,
Korrekturabzüge) vorliegen und vereinbarte Anzahlungen bei BuchholzMedia eingegangen sind. Bei
nachträglichen Änderungswünschen des Kunden verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend.
Gleiches gilt, soweit der Kunde ihm obliegende Pflichten nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt
und dadurch die Leistungserbringung verzögert. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Frist durch
Absendung der Ware bzw. der Meldung der Bereitschaft zur Versendung oder Abholung innerhalb der
Frist gewahrt.
4.2 Unverschuldete Lieferverzögerung. BuchholzMedia haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung
oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art,
Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks,
rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei
der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die
ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten) verursacht
worden sind, die BuchholzMedia nicht zu vertreten hat. Bei Behinderungen vorübergehender Dauer
verlängern sich die Fristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist.
4.3 Kündigung bei Behinderungen. Sofern uns Ereignisse gem. Ziffer 4.2 Satz 1 die Lieferung oder
Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und die Behinderung nicht nur von
vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Soweit dem Kunden infolge der
Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch
unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber BuchholzMedia vom Vertrag zurücktreten.
4.4 Teillieferungen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im
Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen
bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder
zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
4.5 Verzug. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem
Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Wir geraten nicht in Verzug, solange der
Kunde mit der Erfüllung von Verpflichtungen uns gegenüber, auch solchen aus anderen Verträgen, in
Verzug ist. Bei Verzug haften wir im Rahmen von Ziffer 7.
4.6 Gefahrübergang. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung spätestens mit der Bereitstellung
zum Versand auf den Kunden über, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen haben.
Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim
Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem wir versandbereit sind
und dies dem Kunden angezeigt haben.
4.7 Versicherung. Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf
seine Kosten versichert.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Umfang. Die Gegenstände der Lieferungen bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher
uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche (nachfolgend
"Vorbehaltsware"). Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller
gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen
entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; uns steht die Wahl bei der Freigabe zwischen
verschiedenen Sicherungsrechten zu.
5.2 Rechte des Kunden. Dem Kunden ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von
Vorbehaltsware untersagt. Die Verarbeitung und Weiterveräußerung von Vorbehaltsware ist nur im
gewöhnlichen Geschäftsgang den in den folgenden Ziffern genannten Bedingungen gestattet.
5.3 Weiterveräußerung. Im Fall der Weiterveräußerung und/oder Weiterverarbeitung der
Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung
gegen den Erwerber – ggf. anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt
für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der
Vorbehaltsware entstehen (z.B. Versicherungsansprüche etc.). Wir ermächtigen den Kunden
widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir dürfen diese
Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
5.4 Rechte von BuchholzMedia. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung, neben der
Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit
einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme
bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch
uns, liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir erklären diesen ausdrücklich.
6. Mängelhaftung
6.1 Untersuchungs- und Rügepflicht. Die Lieferung ist unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen.
Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
Offensichtliche Mängel, insbesondere Mengenabweichungen, sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
Mängel, die bei einer sorgfältigen Untersuchung erkennbar sind, sind schriftlich binnen sieben
Werktagen nach Ablieferung zu rügen. Andere Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung des
Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des
Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar ist, schriftlich zu rügen. Mängelrügen sind
uns unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummer mitzuteilen.
Mängelrügen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Die Frist zur Mängelrüge
ist durch rechtzeitigen Zugang bei uns gewahrt. Bei Weiterverarbeitung des Liefergegenstandes
obliegt es dem Kunden, die Lieferung vor der Verarbeitung auf Mängel zu untersuchen und – sofern
zumutbar – die vertragsgemäße Funktion der Liefergegenstände zunächst im Rahmen eines
Prototypen zu untersuchen. Mit Beginn der Verarbeitung gelten die Liefergegenstände im Falle von
erkennbaren Mängeln als vertragsgemäß vom Kunden genehmigt. Entsprechendes gilt im Falle der
Weiterversendung vom ursprünglichen Bestimmungsort. Wir haften nicht für solche Kosten, die durch
entsprechende Untersuchungen vermieden worden wären.
6.2 Mängel. Bei Mängeln sind wir nach eigener Wahl zunächst zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Auf unser Verlangen ist der beanstandete
Liefergegenstand unter Angabe der Lieferscheinnummer frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei
berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht,
soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort
des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit,
Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis angemessen mindern.
6.3 Vorgaben und Beistellungen. BuchholzMedia haftet nicht für vom Kunden beigebrachte, verlangte
oder vom Kunden ausdrücklich freigegebene Muster, Layouts, Marken, Unterlagen, Aussagen und
Angaben zu Produkteigenschaften, Texte oder sonstige Angaben auf oder im Zusammenhang mit
dem Produkt oder der Verpackung, Zeichnungen, Materialien, Vorprodukte oder ähnliche Vorgaben
oder Beistellungen. Der Kunde steht für seine Freigaben, Vorgaben und Beistellungen ein,
insbesondere dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Wir sind nicht zur technischen
oder rechtlichen Prüfung der Vorgaben oder Beistellungen verpflichtet. Wir haften nicht, soweit der
Kunde Schutzrechtsverletzungen zu vertreten hat. Der Kunde stellt uns von sämtlichen
Schadensersatzansprüchen frei, die von Dritten aufgrund der freigegebenen Vorgaben und
Beistellungen des Kunden gegen uns geltend gemacht werden, sowie von allen zur Verteidigung
erforderlichen Kosten.
6.4 Schadensersatz. Beruht ein Sach- oder Rechtsmangel auf dem Verschulden von uns, kann der
Kunde unter den in Ziffer 7 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
6.5 Frist. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.
6.6 Gewährleistung: Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität,
Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des
Kunden.
6.7 Mängelausschluss, insbesondere bei Sportbekleidung: ausgeschlossen werden
Farbabweichungen bis 5% zu Vorbestellungen oder innerhalb einer Bestellung mit verschiedenen
Artikeln und Stoffen, Versätze unter 10mm, insbesondere an Nahtkanten und Reißverschlüssen
sowie Pilling (Lösen von Fasern an der Stoffoberfläche) und weiße Einstichstellen, bedingt durch die
Verarbeitung.
Des Weiteren werden kann es technisch bedingt zu leichten Schatten oder Haarlinien im Druck
kommen, welche ebenso von der Mängelrüge ausgeschlossen werden.
7. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
7.1 Haftungsausschluss. Die Haftung von BuchholzMedia für Schadensersatz, gleich aus welchem
Rechtsgrunde, soweit es sich dabei nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt,
ist ausgeschlossen (1.) in Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Organe, gesetzlichen Vertreter und
Angestellten, sowie (2.) in Fällen grober Fahrlässigkeit nicht-leitender Angestellter oder sonstiger
Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung
sowie Pflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands
ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder Dritten oder
des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken.
7.2 Haftungsbegrenzung. Soweit wir gem. Ziffer 7.1 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist
diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer
Vertragsverletzung unter Berücksichtigung der uns bekannten Umstände voraussehen können.
Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind nur
ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands
typischerweise zu erwarten sind. Für Schäden aufgrund von Mängeln an Lieferungen der
Vorlieferanten haften wir nur, wenn und soweit diese durch die Verletzung der Pflicht gem. Ziffer 2.7
verursacht wurden. Wir haften nicht für Schäden, welche durch ordnungsgemäße Untersuchung gem.
Ziffer 6.1 vermieden worden wären.
7.3 Schadensersatzansprüche für Datenverlust sind auf den typischen Wiederherstellungsaufwand
beschränkt, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung, insbesondere bei
regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien, nicht eingetreten wäre.
7.4 Persönliche Haftung. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen von uns.
7.5 Beratung. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig sind, und diese Auskünfte
oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang
gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7.6 Unbeschränkte Haftung. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen
vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Sonstiges
8.1 Erfüllungsort. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Geschäftssitz
von BuchholzMedia, soweit nichts anderes bestimmt ist.
8.2 Datenschutz. Wir speichern und verarbeiten Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28
Bundesdatenschutzgesetz und übermitteln diese Daten an Dritte, soweit dies für die Vertragserfüllung
erforderlich ist.
8.3 Anwendbares Recht. Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, soweit nicht zwingende
internationale Regelungen oder zwingendes nationales Recht anderes vorschreiben; die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Gerichtsstand. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentliches-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von BuchholzMedia Gerichtsstand;
Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
BuchholzMedia Inh. René Weissinger e.K. ist Markeninhaber und exklusiver Distributor der
Sportbekleidungsmarke RenéRosa.